
Anamnesebogen
Um die Behandlungszeit effektiver nutzen zu können, bitten wir Sie, folgenden Fragebogen vor der Behandlung selbständig auszufüllen

Behandlungsvertrag und Datenschutzvereinbarung
Dieser Vertrag regelt die osteopathische, physiotherapeutische und/oder heilpraktische Behandlung des/der Patient/in in der Praxis für Osteopathie Ulrike Heger-Hofmann.
FAQ
- Was ist Osteopathie eigentlich?
Osteopathie ist ein ganzheitlicher Ansatz, bei dem nicht ausschließlich die
schmerzende oder symptomatische Körperregion betrachtet wird. Vielmehr
werden die Beweglichkeit und das Zusammenspiel verschiedener Strukturen und
Körpersysteme untersucht. Ziel ist es, funktionelle Einschränkungen aufzuspüren
und die körpereigenen Regulations- und Selbstheilungskräfte zu unterstützen,
sowie Ressourcen zu fördern. Der Therapeut behandelt hauptsächlich mit seinen
Händen (manuell). - Bei welchen Beschwerden kann Osteopathie helfen und die Heilung
unterstützen? Beispielsweise bei- Rücken- und Nackenschmerzen
- Gelenkbeschwerden, Muskelbeschwerden, Bewegungseinschränkungen, .. Störungen des Bewegungsapparats
- Verschiedenen Arten von Kopfschmerzen
- Beschwerden nach Sportverletzungen oder Fehlbelastungen
- Kiefergelenksbeschwerden (CMD)
- (Chronische) Verdauungsbeschwerden
- Probleme im weiblichen Zyklus (Regelschmerzen)
- Als Prävention und zur Entspannung
- Wer übernimmt die Kosten der Behandlung?
- Privatpatient/innen (auch Beihilfeberechtigte) oder Patient/innen mit
entsprechender Zusatzversicherung erhalten eine Rechnung nach
Gebührenordnung für Heilpraktiker, welche meistens – zumindest anteilig –
erstattet wird. - Die meisten gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen Osteopathie unter
bestimmten Voraussetzungen. Eine Auflistung findet man unter
www.osteopathie.de/krankenkassen. Bedingung für die Kostenübernahme ist
meist eine Empfehlung (Privatrezept) durch einen Arzt. Die weiteren
Bedingungen (Ausbildung mit entsprechender Mindeststundenzahl,
bestandene Abschlussprüfung, Mitgliedschaft im Berufsverband etc.) erfülle
ich. Für eine verbindliche Auskunft erkundigen Sie sich bitte direkt bei Ihrer
Krankenkasse.
- Privatpatient/innen (auch Beihilfeberechtigte) oder Patient/innen mit
- Wie kann ich einen Termin vereinbaren?
Da ich die Praxis ohne Mitarbeiter betreibe, bin ich telefonisch schwer erreichbar.
Eine Online-Terminbuchung ist über meine Homepage möglich, ansonsten
kontaktieren Sie mich gerne per WhatsApp, E-Mail, oder über eine Nachricht auf
meiner Mailbox, bei der ich zeitnah zurückrufe. - Wie läuft ein Termin ab?
Zunächst werden die Beschwerden ausführlich besprochen, untersucht und ein
individueller Behandlungsplan erstellt. Danach erfolgt die Therapie. Der
Osteopath arbeitet manuell, das bedeutet, mit den Händen. Hierbei ist es ideal,
wenn auf der Haut gearbeitet werden kann, das heißt, der Patient trägt
Unterwäsche oder Badekleidung. Falls sich jemand damit unwohl fühlt, kann
man gemeinsam entscheiden, wie viel man auszieht. Die Techniken sind sowohl
sanft, als auch etwas intensiver. Es kann danach das Gefühl eines Muskelkaters,
oder starke Müdigkeit auftreten. - Wie viele Behandlungen sind notwendig?
Das hängt vom jeweiligen Beschwerdebild ab. Bei akuten Beschwerden können
mehrere Behandlungen in kürzeren Abständen sinnvoll sein. Meistens empfiehlt
sich ein Abstand von 4-6 Wochen zwischen den Einheiten, um dem Körper die
Zeit zu geben, auf die Impulse zu reagieren. Wird die Osteopathie vorrangig zur
Prävention durchgeführt, oder um das allgemeine Wohlbefinden zu stärken,
können auch nur 2-4 Termine pro Jahr sinnvoll sein. - Was muss ich mitbringen?
Bringen Sie gerne ärztliche Befunde und für die Kostenbeteiligung Ihrer
gesetzlichen Krankenversicherung eine ärztliche Verordnung (Privatrezept) mit.
Kommen Sie in bequemer Kleidung, die Sie auch schnell ausziehen können. Um
die Behandlungszeit optimal zu nutzen, empfiehlt es sich, den Anamnesebogen
und die Datenschutzvereinbarung ausgefüllt und unterschrieben mitzubringen. - Werden auch Kinder behandelt?
Osteopathie bei Säuglingen ist eine spezielle Weiterbildung, welche ich (noch)
nicht absolviert habe. Daher behandle ich nur Erwachsene und ältere Kinder. - Wann sollte man nicht zum Osteopathen gehen?
Bei akut auftretenden Beschwerden empfiehlt sich grundsätzlich eine ärztliche
Abklärung!
Bitte kommen Sie nicht mit ansteckenden Erkrankungen, hohem Fieber oder
starkem Krankheitsgefühl, nicht abgeklärten neurologischen Symptomen
(Schwindel, Lähmung, Taubheit, starke Kopfschmerzen, Sprachstörungen…),
Brustschmerzen oder Atemnot, nach einem schweren Unfall oder Sturz, bei
Verdacht auf Knochenbruch etc. zur Osteopathie.
Frische Operationen, Osteoporose, oder Blutgerinnungsstörungen schließen eine
Behandlung nicht grundsätzlich aus, sollten aber im Zweifelsfall mit einem Arzt
abgeklärt und vor der Terminvereinbarung mit dem Osteopathen besprochen
werden.
